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1. Mit Ihrer Anmeldung, per Buchungsformular oder telefonisch bieten Sie dem Vermieter der Ferienwohnungen A. Trojniar in Öhringen den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages ist verbindlich, wenn Ihnen die Dauer und der Preis der Beherbergung bestätigt wird. Sie erhalten nach Anmeldung eine Buchungsbestätigung zugesandt und die Ferienwohnung gilt für den gebuchten Zeitraum als belegt. 

2. Als Gerichtsstand gilt der Ort, in dem sich die Ferienwohnungen befindet und in dem die Leistung aus dem Beherbergungsvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Öhringen.  

3.Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast eine Bezahlung auf Rechnung per Überweisung zugestimmt. Schecks, EC-Karten, oder andere Bezahlarten werden nicht akzeptiert.

4. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.  

5. Sie sind verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen beträgt die Einsparung nach Erfahrungssätzen 10% vom Gesamtbetrag.
 
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Reservierung Ihrer Ferienwohnung.
Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.
Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass sich der Abschluss der RRV auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die gewählte Versicherungsgesellschaft geschickt wird.  

6. Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene, stornierte Wohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung zahlen Sie für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag. 

7. Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, erfolgt hierfür eine gesonderte Rechnung nach Aufwand.  

8. Abreise bis 10.00 Uhr, Anreise ab 16.00 Uhr wenn nichts anderes vereinbart wurde.  

9. Haustiere werden auf Anfrage mit aufgenommen.  

10. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Versicherung, etc.).  

10. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 
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