1. Mit Ihrer Anmeldung, per
Buchungsformular oder telefonisch bieten Sie dem Vermieter der Ferienwohnungen A. Trojniar in Öhringen den Abschluss des
Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Abschluss des
Beherbergungsvertrages ist verbindlich, wenn Ihnen die Dauer und der Preis
der Beherbergung bestätigt wird. Sie erhalten nach Anmeldung eine
Buchungsbestätigung zugesandt und die Ferienwohnung gilt für den gebuchten
Zeitraum als belegt.
2. Als Gerichtsstand gilt der
Ort, in dem sich die Ferienwohnungen befindet und in dem die Leistung aus
dem Beherbergungsvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht
Öhringen.
3.Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten
Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu
diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat
gegenüber dem Gast eine Bezahlung auf Rechnung per Überweisung zugestimmt. Schecks, EC-Karten, oder andere Bezahlarten werden nicht akzeptiert.
4. Der Abschluss des Vertrages
verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer
der Vertrag abgeschlossen wurde.
5. Sie sind verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis
abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Bei der Vermietung von
Ferienwohnungen beträgt die Einsparung nach Erfahrungssätzen 10% vom Gesamtbetrag.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung
(RRV) bei der Reservierung Ihrer Ferienwohnung.
Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein
unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall,
Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von
Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht
vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete
Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht
antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.
Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen
Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt
werden. Wir weisen darauf hin, dass sich der Abschluss der RRV auf das
gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann
anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den
entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die
gewählte Versicherungsgesellschaft geschickt wird.
6. Der Vermieter ist gehalten,
nicht in Anspruch genommene, stornierte Wohnungen anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung zahlen Sie für
die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag.
7. Nach der Beendigung der
Beherbergung wird die Wohnung besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand
erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, erfolgt hierfür eine
gesonderte Rechnung nach Aufwand.
8. Abreise bis 10.00 Uhr,
Anreise ab 16.00 Uhr wenn nichts anderes vereinbart wurde.
9. Haustiere werden auf
Anfrage mit aufgenommen.
10. Personengebundene Daten des
Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes
(TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als
dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Versicherung,
etc.).
10. Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis
zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter
ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.